KI und Recht
In diesem kleinen Rundumschlag zur KI bislang noch völlig unberücksichtigt sind rechtliche Aspekte.
Als juristischer Laie, will ich mir auch gar nicht anmaßen dieses Thema umfassend zu behandeln, aber zumindest aus Prozesssicht wollen wir kurz ein Schlaglicht auf diesen Bereich werfen.
Input
KI Modelle brauchen Input und Konzerne wie openAI oder Google haben einfach das Internet (aber auch andere, vielleicht gar nicht mal frei zugängliche Inhalte) abgegrast. Wie weit die Verarbeitung dieser Inhalte dabei immer legal ist/war, darüber streiten beispielsweise Verlage, die ihre eigene Existenzgrundlage wegschwimmen sehen. Nicht auszuschließen, dass die Rechtsprechung hier der KI noch den einen oder anderen Knüppel zwischen die Beine werfen wird. Wir werden sehen…
Rechtlich unkritische sollte es sein, wenn wir unsere eigenen Inhalte in die KI kippen.
Verarbeitung
Bei der Verarbeitung ist das schon wieder anders, denn wir haben hier zumeist einen „loss of control“ gegenüber den KI Anbietern und es stellen sich die klassischen Fragestellungen der Cybersecurity nach Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
Beim Vertraulichkeitsthema spannend könnte aber beispielsweise auch sein, wieweit die KI Modelle aus unserem proprietären Inhalten lernen und diesen Erkenntnisgewinn (und gar nicht mal die Dokumente selbst) mit anderen teilen. Lernt die KI auch aus unserem Input um Fragen eines Konkurrenten zu beantworten, der das gleiche KI Modell verwendet?
Output
In dieser Reihe hatten wir schon die Qualitätsthematik bei Antworten aus der KI angeschnitten. Wir wollen einmal nicht hoffen, dass damit gleich Haftungs- und Gewährleistungsrisiken auf uns selbst zurückfallen. Spannend ist aber beispielsweise die Frage nach den Verwertungsrechten. In puncto Transparenz vorbildlich ist hier z.B. der Umgang mit KI generierten Bildern in der Wikipedia (siehe Kommentar zum Logo unten). Hier schließt sich auch der Kreis zu den Urheberrechten beim Input. Aber wieweit ist es ausreichend auf die Generierung der Inhalte durch ein KI Modell hinzuweisen? Kritisch ist schon mal, dass wir i.d.R. keine Chance haben überhaupt nachzuvollziehen welche Inhalte konkret in eine Antwort eingegangen sind. Worst case schreiben wir sogar von einer Quelle ab oder verletzen deren Rechte ohne es überhaupt zu wissen. Wenn heute Plagiatsjäger mit den Möglichkeiten der Digitalisierung Doktorarbeiten aus der Papier- und Bibliotheksära zerlegen, dann möchte ich mir nicht vorstellen, was da möglicherweise in Sachen KI noch vor uns liegt. Oder müssen wir alle KI Ergebnisse dann erst noch einer Plagiatsprüfung unterziehen, bevor wir sie verwenden?
Anmerkung & Quellen:
Das Logo im Beitrag ist „geklaut“ in der englischen Wikipedia und wurde selbst von der KI (Dall-E) kreiert, mehr dazu auf der dazu gehörigen Wiki-Commons-Seite von Wikipedia (inkl. dem zugrundeliegenden Prompt).
Ein erster Beitrag zur KI auf schlossBlog findet sich hier: Jetzt auch noch KI…
Und dann ging es um Belastbarkeit & Grenzen und um Anwendungsfälle, bis hin zur kognitiven Dissonanz der KI.
Tags: Cybersecurity, KI, Recht, Urherberrecht, Verwertung
26. Februar 2024 um 08:02
[…] Grenzen und um Anwendungsfälle, bis hin zur kognitiven Dissonanz der KI.Zuletzt haben wir dann rechtliche Aspekte […]